Ein BAFA-Berater ist ein von der BAFA zugelassener Unternehmensberater, der nach der Zulassung durch die BAFA im Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ tätig sein darf.
Mit dem Beratungsprogramm wurden die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“ der BAFA und die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ der KfW in einem Programm zusammen gefasst.
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus EU-Mitteln (Europäischen Sozialfonds (ESF)) refinanziert.